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Tod durch Taschenrechner und Paragraphen

Veröffentlicht: 13.03.2017
Autor: cb

Ja, man kann, wenn man will, eine Lehrschwimmhalle mit einem Taschenrechner abreißen und ein Bürgerbegehren mit Gutachten stolpern lassen. In der Gemeinderatssitzung am 7. März 2017 hat man wiederholt erleben können wie Chancen direkter Demokratie vertan werden.

Mit 9:8 wurde dem Bürgerentscheid zum Erhalt der Lehrschwimmhalle durch die Stimmen des Bürgermeisters, der CDU und der Grünen eine knappe Abfuhr erteilt. Die DLRGler, TSVler und Unterstützer können sich im Moment nicht wirklich etwas davon kaufen, dass die Bürgerinitiative womöglich „Sieger der Herzen“ ist. Es steht außer Frage, dass in das Thema Sportstätten dringend Bewegung gehört und man Weichen stellen muss, nachdem man Jahre geschlafen hat. Jedoch kreiden Vereine, Bürger und auch Gemeinderäte massiv das Konzept und die Art und Weise an wie in Asperg mit öffentlichen Einrichtungen, sozialem Engagement, Jugendarbeit und Schulsport umgegangen wird.

Kurz gesagt, das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten ist ein doppeltes Unding. Zum einen hat es inhaltliche Fehler (falsche Hallenmaße, Kostenangaben weichen von bisher kommunizierten Beträgen ab), die man nicht einfach übergehen kann. Und zum anderen kam die Kritik aus Reihen der Ratsmitglieder, dass man für eine Entscheidung über die Zulassung eines Bürgerentscheides so etwas überhaupt nicht gebraucht hätte und es der Gemeinderat zu keinem Zeitpunkt gefordert hat. Und so ein Gutachten plus zwei Rechtsberater, die der Bürgermeister an der Gemeinderatssitzung neben sich und gegen die Befürworter der Lehrschwimmhalle positioniert hat, gab es garantiert nicht umsonst. Die Bürgerinitiative muss sich so kurz vor der Ziellinie gestoppt fast schon geehrt fühlen. Es ist nicht bekannt, dass man bei bisherigen Bürgerbegehren in Asperg einen Professor Dr. hat auffahren müssen.

Nach unserem Demokratieverständnis kann ein Gutachten erstmal nicht mehr als eine Empfehlung oder Entscheidungshilfe sein, aber hier wurde es dem Gemeinderat verpflichtend präsentiert. Das mag alles rechtlich untermauert und ein toller Schachzug sein, aber nicht ohne Eigenschmack. Dazu wird einem gleich mit auf den Weg gegeben, dass das Landratsamt mit so einem Rechtsgutachten anscheinend fast nichts anders als einen Einspruch ablehnen kann. Wie praktisch.

Um Begründungen ist man nicht verlegen: Rechtssicherheit möchte Herr Storer. Die Erhaltung der Sportstätten muss eine kommunalpolitische Pflicht und keine rechtliche Frage sein. Und wenn man mit Sanierungs-, Rücklage- und Neubauplänen öffentlicher Einrichtung all die Jahre auch so gründlich gewesen wäre.

Laut Landesregierung soll die direkte Bürgerbeteiligung vereinfacht und zeitgemäßer gehandhabt werden. Wunsch und Wirklichkeit. Andernorts wurden Bürgerentscheide mit deutlich geringerem Umfang an Finanzierungsvorschlägen und Begründungen zugelassen. Das Gutachten kommt mit 20–30 Jahre alten Paragraphen daher, zu deren Zeit es ganz andere Sichtweisen und Erfordernisse für Bürgerbegehren gab.

Die Stadt wappnet sich mit Gesetzestexten, dass die Bürger sich einerseits nicht in die Haushaltshoheit einmischen und andererseits doch noch mehr beim Punkt Finanzierung einbringen sollen. Aber mit den Stimmen der Grünen und CDU werden 6,5 Millionen für den Neubau einer Sporthalle beschlossen, wo einem nicht einmal jemand sagen kann wofür (2-/3-teilig, turnierfähig, mit/ohne Tribüne, Zuschauerplätze, Cafeteria/Bewirtung bei Veranstaltung, etc.).

Die DLRG war stets neutral, sieht sich keiner Partei verpflichtet und ist vor 49 Jahren nicht angetreten um Kommunalpolitik zu bestreiten. Man ist seinen Ausbildungsaufgaben und der Rettungswache nachgekommen und hat mit der Stadt ein gutes Verhältnis gepflegt. Sachentscheidungen sind nicht einfach und es ist auch nicht das Bestreben Menschen in Abrede zu stellen. Aber das Vertrauen der Vereine und Bürger in die Stadtverwaltung hat mehr als gelitten.

Es steht jedem zu, dass man seine Meinung aufgrund aktueller Erfordernisse korrigieren kann und manchmal optimieren muss. Auch solche, die z.B. laut der Grünen [AN 17.11.2016] im Jahr der Gemeinderatswahl 2014 noch nicht bekannt waren. Aber die Grünen und die CDU sitzen nicht erst seit 2014 im Asperger Gemeinderat und der Handlungsbedarf bei den Sportstätten ist nicht erst seit drei Jahren aktuell. Und wer auf Antworten, Perspektiven oder die Aufnahme eines Gesprächsfadens gehofft hat, wurde wiederholt enttäuscht.

Die in wenigen Sekunden abgehandelten dürren Sätze des CDU-Fraktionsvorsitzenden, dass die CDU sinngemäß sich nicht weiter äußert und das Gutachten als gegeben sieht, sprechen für sich und wurden von den Zuhörern entsprechend quittiert. Die CDU sitzt seit Monaten den Fall Lehrschwimmhalle aus.

Das Gleiche in Grün. Die Fraktion, die sich soziale Themen, Familie, Ehrenamt und direkte Bürgerbeteiligung in fetten Großbuchstaben und neongrüner Leuchtschrift auf die Fahnen geschrieben hat, hat das Bürgerbegehren mit ausgebremst. Und das nicht zum ersten Mal. Den Vereinen steht das Wasser bis zum Hals, was für Schwimmer fast schon kurios ist, und die Fraktion der Grünen „sorgt“ sich wiederholt nur darum, ob die Betroffenen bei Gemeinderatssitzungen zum Thema Haushalt ausreichend präsent und informiert waren.

Bezüglich Präsenz – danke, gutes Stichwort – hat man bis heute keinen der Grünen-Gemeinderäte Klumpp, Bässler, Dr. Albert, Dr. Maß und Gienger oder einen der CDU-Herren Dr. Reimold, Janiak, Müller und Dathe mal in der Lehrschwimmhalle, im Freibad oder im Schulungsheim bei den Schwimmvereinen gesehen, um sich vor Ort mal ein Bild zu machen oder gar das Gespräch, wenn nicht sogar einen gemeinsamen Weg zu suchen. Aber über uns und unsere Zukunft entscheiden wollen. Aufgefordert zum Dialog hat man oft genug.

Freie Wähler und SPD konnte man bei der Unterschriftensammlung ansprechen oder man hat sich aus eigenem Antrieb mal informiert wie es mit der Zukunft der Vereine bestellt ist. Dabei bricht man sich in einer kleinen Gemeinde keinen Zacken aus der Krone, selbst wenn man unterschiedliche Ansichten vertritt. Besonders wenn 50 Jahre Vereinsarbeit auf dem Prüfstand stehen.

Randnotiz: Die Bürgerinitiative hat den Haushaltsentwurf selbstverständlich geprüft und der Stadtverwaltung unmissverständlich mitgeteilt hat, dass sie die Verabschiedung des Haushaltsplans 2017 kritisch sieht, weil die Lehrschwimmhalle nicht mehr ausreichend berücksichtigt wurde. Mangels Veto- und Mitspracherecht hat das aber nur einen symbolischen Charakter. Darüber hinaus wurde von ehemaligen Gemeinderäten bereits angemahnt, dass Diskussionen und Meinungsfindung wieder mehr in der Öffentlichkeit als hinter verschlossener Tür stattfinden sollten. Das würde sicher allgemein das öffentliche Interesse an Gemeinderatssitzungen steigern. Wobei man nicht den Eindruck hat, dass mündige Bürger in den letzten Monaten desinteressiert waren.

Für den Fall, dass es keine neue Sporthalle gibt und Geld übrig ist, hat die CDU jüngst launig einen gemeinschaftsfördernden Gemeinderatsausflug in den Asperger Nachrichten angeregt. Hervorragende Idee. Am besten ins schöne Asperger Freibad oder in die Lehrschwimmhalle, damit man auch gleich die DLRG, die DLRG-Jugend und TSV Abt. Schwimmen etwas besser kennenlernen kann, so lange es noch geht. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. schlägt seit über 100 Jahren Brücken – unabhängig von Herkunft, sozialen und kulturellen Hintergründen und zwischen Generation.

Und wenn wir dann schon vor Ort sind: Wer eine Gruppe Kleinkinder bereits im Mai ins Freibad bei durchschnittlich 18–19 °C Außentemperatur oder wie im durchwachsenen Juni 2016 zur Schwimmausbildung und zum Training schicken will, der sollte erstmal die richtigen Voraussetzungenschaffen. Es braucht einen zweckmäßigen und abschließbaren, nach Geschlechter getrennten Umkleideraum zum Umziehen, zum Aufwärmen, für Aufbewahrung von Kleidung/Taschen plus Duschen und kleinem WC.

Eine Gruppe Minderjähriger, mit der man den Schwimmbereich geschlossen betritt und verlässt, kann man nicht nacheinander in Einzelumkleidekabinen-Türmchen oder mit unbekannten Erwachsenen in eine im Freibad für jeden zugängliche Dusche schicken. Familiär kann man anders agieren, aber während der Schwimmausbildung oder im Schulunterricht hat man eine entsprechende Aufsichtspflicht für die ganze Gruppe bzw. Klasse.

In der Lehrschwimmhalle hat man bessere Voraussetzungen mit zwei Gemeinschaftsumkleidekabinen, Sanitäranlagen, Duschen und eigenständigem Schwimmbecken, das nicht von weiteren Badegästen frequentiert wird. Ablauf und Aufsicht lassen sich effektiver koordinieren. Zudem hat man im Eingangsbereich bei den Kursen einen Ansprechpartner, der sieht wer kommt und geht. DLRG und TSV stellen seit Jahren selbst die Hallenaufsicht, so dass der Stadt hier keinerlei Kosten entstanden sind.

Man hat 2016 zum Ärger vieler Dauerkartenbesitzer zeitweise die Öffnungszeiten des Freibades verkürzt, weil die Stadt personelle Engpässe hat, und fragt dafür bei der Rettungswache der DLRG OG Asperg an. Wo sollen denn in Zukunft qualifizierte Rettungswachgänger herkommen, wenn man nicht mehr ganzjährig trainieren kann, wie bei jeder Rettungsorganisation? Die Rettungsschwimmabzeichen und Lehrscheine gehören regelmäßig aufgefrischt. Und ohne die Lehrschwimmhalle, die der Baustein für das ganzjährige Schwimmen ist, wird es mit dem Nachwuchs schwer. Mancherorts hat man den bewährten Leitsatz der DLRG bis heute nicht verstanden: „Jeder Nichtschwimmer ein Schwimmer und jeder Schwimmer ein Rettungsschwimmer“. Und dahinter steckt über Jahre verzahnte Aufbauarbeit und kontinuierliches Engagement.

Das Einzugsgebiet von DLRG, TSV, Schulen (Asperg/Tamm) und Berufsschulen ist nicht nur auf Asperg beschränkt. Bevor man das Hallenbad und das Freibad verschenken will, sollten Möglichkeiten geprüft werden, den Schwimmbetrieb in einer Kooperation mit anderen Gemeinden aufrecht zu erhalten. Traurig genug, dass trotz angekündigter Schließung der Lehrschwimmhalle Eltern noch immer ihre Kinder auf eine Warteliste für Anfängerschwimmkurse eintragen wollen, weil Bedarf besteht und sie die Welt nicht verstehen. Und es kommen auch sehr viele Anfragen aus umliegenden Gemeinden.

[Stand 12.03.17] Auf der Website der Asperger Grünen fordert man beim Punkt „Stadtentwicklung“ unverändert eine Sanierung oder einen Neubau der Sportstätten. Auf der Startseite der CDU-Homepage wird einem dazu noch mitgeteilt, dass man sich bemüht die kleine Lehrschwimmhalle noch eine Weile am Ticken zu halten. Gerne. Das haben wir uns schon gedacht, dass das alles ein großes Missverständnis ist. Schwamm drüber. Die Vereine packen selbstverständlich gemeinschaftlich mit an und freuen sich über ein herzliches, gesundes Miteinander … Nur die Realität hat uns inzwischen wieder eingeholt. Auf dem Satellitenplan der Stadt Asperg ist die Lehrschwimmhalle nicht mal [mehr] gekennzeichnet.

Der Asperger Neptun

Stadthistorisch und an Kunst interessierte Mitbürger haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht und gebeten, dass man doch bitte darauf hinweisen soll, dass die Asperger in der Lehrschwimmhalle eine einmalige und erhaltungswürdige Majolika-Wand (glasierte Keramik / Fliesen) besitzen.

Es handelt sich bei unserem „Asperger Wassermann“ (oder Meeresgott Neptun) mit seinen Meerestieren um das Werk des renommierten Künstlers Fred Stelzig, der diverse beeindruckende Kunstwerke geschaffen hat. Beispielsweise in Besigheim die Kirchenfenster in der Kath. Heilig-Kreuz-Kirche, der Ev. Stadtkirche, sowie Fußbodenmosaiken in der Alten Kelter, div. Wandbilder in öffentlichen Einrichtungen, Emailarbeiten U-Bahn-Haltestelle Neckartor/Stuttgart, (usw.). 2023 jährt sich das gemeinsame Geburtsjahr des Künstlerehepaares Fred und Annelies Stelzig zum 100. Mal und das künstlerische Gesamtwerk wird dann in einer großen Retrospektive gewürdigt. Die Städte Besigheim und Bietigheim-Bissingen besitzen zusammen rund 60 Kunstwerke, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In der Stuttgarter Zeitung gab es vor geraumer Zeit sogar einen Aufruf auf der Suche nach verschollenen Kunstwerken von Fred Stelzig.

Nicht nur die Staatliche Majolika Keramik Manufaktur Karlsruhe dürften sich dafür interessieren und den Erhalt begrüßen. Laut Information des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist „Kunst am Bau“ geschützt und die Entfernung bzw. Zerstörung bestehender Kunstwerke nicht ohne weiteres möglich.

Unser Neptun, auch wenn er manchmal etwas streng schaut, hat all die Jahre gut über uns und das „Bädle“ gewacht. Kunst und Sport – und das alles unter einem erhaltungswürdigen Dach.

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