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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Asperg findest du hier .

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Lehrgänge und Kurse

Erste Hilfe-Ausbildung (Nr.: 2023-0001)

Status
Anmeldung nicht möglich
Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an alle Interessierten ab 12 Jahren, die helfen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits Vorwissen in Erster-Hilfe vorhanden ist oder nicht - Anfänger und Wiederholer heißen wir gleichermaßen willkommen.  

Voraussetzungen
(einzureichen bis 18.03.2023)
  • Mindestalter 12 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
Ausbildungen
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG erworben werden:
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
Inhalt

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Lehrganges werden soweit geschult, dass sie verschiedenste Notfallsituationen erkennen, deren Gefährdung für die Beteiligten beurteilen und lebensrettende Maßnahmen durchführen können.

Die Ausbildung entspricht mit 9 Lerneinheinten (à 45 Minuten) den Gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH), sowie den Vorgaben (Inhalt und Durchführung) dem DGUV Grundsatz 304-001 und dem § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Veranstalter
Ortsgruppe Asperg
Verwalter
DLRG OG Asperg - EH-Ausbildung (Kontakt)
Leitung
Steven Andorka
Veranstaltungsort
Vereins- und Schulungsheim DLRG OG Asperg, Altachstraße 14, 71679 Asperg
Termin
01.04.23 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr - Vereins- und Schulungsheim DLRG OG Asperg: 71679 Asperg, Altachstraße 14

Meldeschluss
01.04.2023 12:00
Teilnehmerzahl
Minimal: 10
Maximal: 15
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 15,00 € für DLRG-Mitglieder
  • 50,00 € für Nicht-DLRG-Mitglieder
Mitzubringen sind
  • persönliches Schreibzeug
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Absage/Nichtteilnahme:
Sollte die Teilnahme an einem Lehrgang seitens eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin nicht möglich sein, so muss spätestens zwei Wochen vorher diese Absage erfolgen, um nachrückenden Interessenten eine Lehrgangsteilnahme zu ermöglichen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, werden Stornogebühren in Höhe der Teilnahmegebühr fällig.

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